Als erstes einmal Ruhe bewaren, Sie sind nicht der einzigste auf der Welt der in dieser Situation ist. Es ist außerdem auch keine Schande.
Leider geraten viele Leute auch wegen Dritte in die Situation der Insolvenz. Nehmen wir nur mal einen kleinen Handwerker, ein paar oder ein großer Forderungsausfall und das war es dann.
Wichtig sich einmal mit der Insolvenzverordnung InsO und Teile der Ziviliprozessordnung ZPO auseinander zu setzen.
Des weiteren sich informieren unter anderem über solche Forums wie hier. Hier können Sie Ihre Fragen posten und Sie bekommen von vielen Leute Informationen über Ihr Problem.
Und noch das Wichtigste !
Lassen Sie sich nicht vom Insolvenzverwalter "Honig ums Maul schmieren", alles was dieser macht dient nicht zu Ihrem Vorteil sonder zum Eigennutz. Der Verwalter vertritt das Interesse des Insolvenzgerichtes bzw. der Gläubiger.
Man sollte auch das StGB (Strafgesetzbuch) nicht vergessen, hier gibt es einige Gesetze die äußerst fraglich sind.
Mein Bekannter ging Insolvent und bekam eine Bewährungsstrafe nur weil er Krankenkassen Beiträge zu spät bezahlt hat. Nicht weil er sie nicht bezahlt hat, sondern wirklich nur zu spät.
Was soll der Schwachsinn ????
Nur Abzocke durch unseren Staat ? Wenn man rechnet, jedes Amtsgericht Deutschland, jede Verurteilung wegen zu spät bezahlte Beiträge mit einer Strafe von z.b. 2.000 Euro sind im Monat, bei einmal pro Tag, schon 40.000 Euro. Im Jahr ca. 500.000 Euro pro Amtsgericht, ein nettes Sümmchen um den Haushalt zu sanieren !
Ok ich verstehe es wenn jemand der Gemeinschaft, dem Volk, Schaden zufügt und nicht bezahlt. Aber doch nicht wenn er bezahlt.
Tja der Hintergund an solchen Verurteilungen ist, dass dann die Krankenkassen ihre Forderungen an der Insolvenz als "unerlaubte Handlung" anmelden können, damit diese auch noch nach der Insolvenz den Schuldner pfänden können.
Aus diesem Grund muss man jede Anmeldung prüfen und wenn eine "unerlaube Handlung", welche nicht berechtigt ist bzw. stritig ist dieser sofort bei der Gläubigerversammlung persönlich widersprechen. Nur hier ist der Widerspruch möglich, man muss persönlich vor Ort sein.
Es lohnt sich immer solchen Anmeldungen zu widersprechen da in diesem Fall der Gläubiger klagen muss, was die wenigsten dann machen werden.