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 Fast unglaubliche Begebenheiten
frustpur Offline



Beiträge: 1

23.04.2010 12:06
RE: Firmenkauf vom Insolvenzverwalter Antworten

Hallo Miteinander,
(und sorry für den langen Text; aber ein paar Zeichen braucht es schon damit wenigstens das Gröbste verständlich bleibt)

die Firma in der ich arbeite, ist seit Anfang letzten Jahres in Zahlungsschwierigkeiten, kam kurz darauf unter vorläufige Insolvenzverwaltung und ist seit Q2/09 in Insolvenz. Insolvenzverwalter ist Herr RA „Z“.
Da ich in der Firma in einer gewissen Position angestellt bin, war diese Entwicklung für mich nicht wirklich überraschend. Meine Bereitschaft zu einem Jobwechsel war aber zum damaligen Zeitpunkt noch nicht besonders ausgeprägt. Denn wenn man schon seit langen Jahren in einem Betrieb beschäftigt ist, sehr viel Engagement mit eingebracht hat und wenn man dazu noch glaubt das Potential einzuschätzen zu können, fällt es naturgemäß schwer diesen Schritt zu vollziehen. Aus meiner Position, meiner Anstellung heraus habe ich darum erst noch alles mir irgendwie mögliche versucht um die Geschäftsleitung zu einem Umdenken, einer frühzeitigen Reaktion, zu bewegen.
Wie die Geschichte beweist, erfolglos. Das wirken des GF war eigentlich über die Jahre hinweg eh nur eine wundersame Anhäufung von Unzulänglichkeiten, gepaart mit geballter Inkompetenz. Aber es lag eben auch lange Zeit der Segen des Glücks darauf und zusammen mit einigen motivierten Mitarbeitern konnte man den Laden einigermaßen am laufen halten. Ganz verhindern konnte man die Entwicklung aber schlussendlich trotzdem nicht.

Dadurch, dass nun alle meine (unsere) Prognosen eingetreten sind und sich eigentlich alles erfüllt hat was ich schon im Vorfeld zum Ausdruck gebracht habe, ist meine Position im Betrieb recht schwierig geworden.
Die Bereitschaft sich diese Fehler einzugestehen ist insbesondere seitens des Geschäftsführers nicht gerade besonders groß.
Darum findet auch seit Mitte 2009 eine regelrechte Hexenjagd (Mobbing vom feinsten)hier im Betrieb statt und die Situation eskaliert mehr und mehr. Leidtragende sind in erster Linie die paar Kollegen die nach wie vor noch mit Engagement dabei sind und alles versuchen um Ihren Arbeitsplatz und den Ihrer Mitarbeiter zu erhalten.

Daraus wurde darum recht bald der Gedanke geboren, wir tun uns zusammen und reißen das Ruder herum.
Wir haben uns einen Partner gesucht (nachfolgend die Firma „A“ genannt) der uns bei der Ausführung unserer Pläne helfen könnte, und machten uns auf die Firma aus der Insolvenz zu retten- zu kaufen- was auch immer nötig ist um wieder oben auf zu kommen.

Eine erstmalige Kontaktaufnahme und die Bitte um Zusendung von Unterlagen zur Anbahnung von Verhandlungen, erfolgte wenige Wochen nach Insolvenzeröffnung und wurde persönlich an Herrn RA „Z“ herangetragen.
ES PASSIERTE NICHTS !! Trotz mehreren Anrufen und auch Bitten um Rückruf!
IN selber Weise verfuhr Herr RA „Z“ auch mit weiteren Interessenten. Diese wurden z.T. ebenso wenig ernst genommen bzw. erhielten offenbar auch keine Informationen.
Dies ist mir aus mehreren Telefonaten mit potentiellen Interessenten bekannt.
(Die rufen ja schließlich in Ihrer Not und Frustration über die „nicht Erreichbarkeit“ des Herrn RA „Z“ in der Firma an und fragen was denn los ist.)

Mit einigen anderen, weiteren Interessenten konnte offenbar keine Einigung über gewisse Formulierung in der Geheimhaltungsvereinbarung gefunden werden. Diese Verhandlungen verliefen sich darum ebenfalls alle im Sand.

Nach ZIG MONATEN des „Anflehens“ wurde uns, vielmehr der Firma „A“ die Ehre zuteil, wenigstens auch mal diese „Geheimhaltungsvereinbarung“ zu erhalten.
Aber leider ist diese tatsächlich so formuliert, dass Sie wirklich niemand, mit auch nur einem Fünkchen Restintelligenz“, unterschreiben würde. Eine Einigung darüber konnte nicht erzielt werden.

Änderung erfuhr die Situation erst nachdem sich Herr RA „Z“ nach DIVERSEN Telefonaten dahingehend äußerte, dass wir ja auch so ein Gebot abgeben könnten. Und da er für einen Verkauf eh die Zustimmung des Hauptgläubigers bräuchte könnten wir auch zuerst einmal deren Bereitschaft hinterfragen.

Darauf hin trat die Firma „A“ in Gespräche mit dem Hauptgläubiger, der Bank, Herrn „G“
Mit Herrn „G“ konnte Ende Februar 2010 recht schnell eine Summe vereinbart werden bei der uns die Zustimmung der Bank sicher sein würde.
Daraufhin wurde vereinbart, dass Herr „G“ unsere Vorstellungen dem Insolvenzverwalter Herrn RA „Z“ kommuniziert und bei gefallen, einen gemeinsamen Termin vereinbart.

Dieser Termin fand zu Beginn des letzten Monats statt und wurde einvernehmlich, mit einem mündlichen Kaufabschluss beendet. (zumindest war dies der Tenor)
FRIEDE- FREUDE – EIERKUCHEN; Alles besprochen, alle zufrieden, alles ist Bestens! Jetzt fehlt nur noch der obligatorische Papierkram damit auch alles seine Ordnung hat.
Ins besondere wurde vereinbart, dass wir schnellstmöglich einen vorläufigen Kaufvertrag erhalten sollten. Diesen benötigten wir ja auch für die endgültige Beantragung der Gelder, nun da die Summe fest stand; avisiert wurde uns die Folgende Woche. Als diese Woche ohne Ergebnis verstrich haben wir WIEDERHOLT versucht Herrn RA “Z“ Telefonisch zu erreichen. ERFOLGLOS.
Ebenso erfolglos wie mehrere Bitten um Kontaktaufnahme oder Informationen per Mail. Daraufhin haben wir Ihm das Gesprächsprotokoll mit den dabei getroffenen Vereinbarungen per Einschreiben gesendet; mit 10 Tagen Frist für eine Stellungnahme bzw. zur Einhaltung des dabei besprochenen Umfangs.

Erst zum Ablauf der Frist hat sich Herr RA „Z“ bei uns telefonisch gemeldet.
Er entschuldigte sich für die Verzögerung, begründete diese mit zu viel Arbeit, einer aktuellen Überlastung und sandte uns den Vertragsentwurf (zur Prüfung) umgehend per Email zu. Soweit so gut, wir waren wieder beruhigt… warum auch nicht?
Da es noch einige marginale Unstimmigkeiten darin gab wollten wir, bevor wir einen Termin zur Prüfung vereinbaren (Und Ihn auch an die Bürgschaftsbank, usw schicken), nochmals Rücksprache halten. Leider, wie schon in der Vergangenheit mehrfach erlebt, bis zum Ende der Woche erfolglos.

Ungeachtet dessen haben wir dann Herrn RA „Z“ gegenüber kommuniziert, dass wir in der Folgewoche einen letzten abschließenden Anwaltstermin haben; guter Dinge sind und recht bald einen Termin benötigen um die Angelegenheit zum Abschluss, vielmehr zur Unterschrift zu bringen.
Ebenfalls mitgeteilt haben wir Ihm, dass wir die Gelder beantragt hätten um nicht noch mehr Zeit zu verlieren und das wir den Vertrag nun, trotz der kleinen Fehler, bei den Finanzierungspartnern einreichen mussten. Dies war der Stand zum Wochenende.
(Ich war ja wegen der Banktermine nicht auf Arbeit)
AM Abend desselben Tages habe ich dann von meinem Arbeitskollegen erfahren dass ein angeblicher Käufer in der Firma aufgetaucht sei. Dieser machte Aussagen und
einen Auftritt, demzufolge es nur noch eine banale Formsache sei bis er die Firma sein Eigen nennen könnte.

Daraufhin haben wir ALLES versucht Herrn RA „Z“ ans Telefon zu bekommen. WIEDER ERFOLGLOS. Emails blieben ebenfalls unbeantwortet.

Zum Wochenbeginn, nach unzähligen Telefonaten, haben wir dann wenigstens durch Herrn „G“ (Bank) erfahren dass es einen weiteren Interessenten gäbe dem Herrn RA „Z“ wohl den Vorzug geben würde. UND das er dazu bereits seine Zustimmung geben habe.

Das traf dann wie ein Schlag ins Gesicht !!!
ZU was bespricht man sich dann überhaupt mit solchen „Personen“?
ZU was sind Verhandlungen und Gespräche gut, wenn einem solche Subjekte nur ein paar Tage später hinterrücks erdolchen wollen; wenn alles doch nur lug und trug ist?

Das Beste daran ist eigentlich noch:
WIR wollten unsere Finanzierung mit genau derselben Bank machen.
Eben diese Bank wollte von uns Unterlagen / Unterschriften usw. zur Beantragung der Gelder (+Fördermittel und Bürgschaft)
Eben diese Bank fordert in der Woche in der Sie die Zustimmung zum Verkauf an einen anderen Interessenten gibt, von UNS noch die Unternehmensplanung erstellt durch einen Steuerberater. Was man ja auch nicht gerade umsonst bekommt.
UND eben diese Bank war nicht mal in der Lage diese Dinge intern zu kommunizieren.

Während der Eine noch einen Termin bei der Bürgschaftsbank macht, sein Bestes tut damit wir die benötigten Gelder schnellstmöglich erhalten , vergisst sein Kollege alle getroffenen Vereinbarungen und wie ich meine, auch jeglichen Anstand!!

Von Herrn RA „Z“ gab es nach wie vor keine einzige Information!
Darauf hin habe ich Herrn RA „Z“ darüber in Kenntnis gesetzt, dass wenn er sich nicht dazu äußert, dass ich mich gezwungen sehe diesen angeblichen Käufer selbst über die Hintergründe zu befragen.

Als darauf ebenfalls keine AW kam habe ich eben; UM endlich eine Reaktion- vielmehr eine Information zu erhalten, mit diesem potentiellen Käufer Kontakt aufgenommen.

Eine Reaktion erfolgte tags darauf schon; allerdings nicht die gewünschte:
Es war (ach wie schön) ein Telefonanruf durch Herrn RA „Z“.
Nur das er mir dabei alles Mögliche an den Kopf geworfen hat, mir mit tausenderlei Dingen gedroht hatte … so viele Drohungen, dass ich im Verlauf des Gesprächs völlig den Überblick verloren habe.

Mit einer Frist von nur wenigen Tagen wollte Herr RA „Z“ nun eine Unterlassungserklärung und was weiß ich nicht noch alles. Da ich Ihm diese auf Anraten unserer/ meiner Anwälte nicht gegeben habe, hat er mich nun vor ein Arbeitsgericht gezerrt und versucht nun auf diese Weise mich Ersatzweise mundtot zu machen; Was Ihm übrigens auch in Teilen gelang.
Mit diesem arbeitsrechtlich erzwungenen Knebel kann ich nun gar nicht mehr in die weiteren Verhandlungen eingreifen, kann nichts mehr unternehmen ohne mich damit in Teufels Küche zu bringen.
Schön…..


Tja…
Vielleicht hätte ich, hätten wir alle doch besser die Finger davon gelassen. Ein Bekannter hatte mich ja gewarnt.....
Denn wer der Insolvenzverwalter werden würde, dies stand schon lange vor der Insolvenz fest.
Im Nachhinein muss ich nun auch sagen: „Ein Schelm ist wer böses dabei dächte“


In diesem Sinne...
Grüße an alle die bis zum Ende gelesen haben
und nen schönen Tag auch noch

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