eigentlich ist die Rechtslage recht einfach, die Bank hat in diesem Fall ihren Rang nach hinten geschoben. D. h. erst gilt die Abtretung des Vaters, dann der Rest die Bank.
Einfach einmal die Bank damit konfronitieren und evtl. die Forderung direkt per Mahnbescheid einklagen. Bis zu einer Summe, glaub 6.000 Euro per Amtsgericht, danach per Landgericht (Anwaltszwang).
Die beiden Beiträge sind zwar schon etwas älter aber ich muss trotzdem meinen Kommentar dazu abgeben:
Zitateigentlich ist die Rechtslage recht einfach
Klar, Jura-Studenten machen die mind. 8-10 Semester, 2 Staatsexamen + Referendarzeit nur, weil sie noch keine Lust zu arbeiten haben.
Den Eingangs geschilderten Fall kann doch jeder lösen. Zum Einen hat der Threadöffner ja alle notwendigen Informationen gegeben und zum Anderen ist in der Rechtssprechung "ja eh alles irgendwie das Gleiche". So, genug Sarkasmus. Erstmal vorweg, ich bin kein Jurist und mein Beitrag ist auch nicht als Rechtsberatung anzusehen.
Der einzige vernünftige Rat, den man in diesem Fall geben kann, lautet "Gehen Sie mit allen Unterlagen zu einem Anwalt!" Vorschläge wie
Zitatevtl. die Forderung direkt per Mahnbescheid einklagen.
sind vielleicht gut gemeint aber in diesem Fall wohl völlig nutzlos. Zudem ist ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides mit einer Gerichtsgebühr verbunden, kostet also erstmal Geld. Mit einem Mahnbescheid kann man nur Geldforderungen durchsetzen, die Herausgabe des "Materials" nicht.
Wer soll den Mahnbescheid bekommen? Der Sohn? Wenn ich die Angaben richtig interpretiere, dann wurde das Insolvenzverfahren bereits beantragt oder eröffnet, so ganz klar ist das nicht herauslesbar. Ein Mahnbescheid wäre dann völlig nutzlos, hier bedarf es der Kommunikation mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter um seine Forderungen und oder Eigentumsansprüche bekannt zu geben. (stark vereinfach dargestellt, wie gesagt, eine gesicherte Auskunft kann nur ein Anwalt bei Kenntnis des Verfahrens-Status geben)
Ein Mahnbescheid gegen die Bank? Auch hier ist völlig unklar in welchem Rechtsverhältnis der Thread-Ersteller mit der Bank steht. - Wer hat wem was "abgetreten"? - Hat der Sohn der Bank etwaige Forderungen abgetreten? - Hat die Bank dem Vater diese Forderungen ganz oder teilweise abgetreten? - Oder handelt es sich nicht um eine Abtretung sondern um eine Sicherungsübereignung z.B. zur Kreditsicherung? - Was wurde mit dem "Bänker" vereinbart? - Wurde es schriftlich fixiert? - Was ist mit dem Material, wurde es bereits bezahlt oder besteht gar noch ein Eigentumsvorbehalt durch den Lieferanten? - Wie ist der Stand der Insolvenz?
Ohne diese Informationen ist jeder "Lösungsvorschlag" völlig sinnlos, reine Spekulation und bringt dem Betroffenen gar nichts.
Also lieber Anderson, frage besser Deinen Anwalt was zu tun ist, für Patentrezepte á la "Mahnbescheid" ist die ganze Sache doch etwas zu kompliziert!
Also ich war vor ca. einem Jahr bei einer Anwaltskanzlei in der Sache und weiteren.
Vor einem Jahr sagten diese mir alles kein Problem. Dadurch das der gleiche Bänker die Abtretung zur Verfügung gestellt hat tritt dieser auch gleichzeitig in Höhe dieser von den Ansprüchen der Bank zurück. Dieses hat er auch im Kreditvertrag vermerkt.
Nur ist es so, dass inzwischen die Bank fusioniert ist und der Bänker nix mehr zu sagen hat. Den neuen Vorstand interessiert dies nicht. Die behaupten nun einfach das diese keine Abtretung haben fertig.
Jetzt macht die Anwaltskanzlei seit einem Jahr rum und hat bis heute noch nix zu Stande gebracht, außer Rechnungen schreiben.
Die sagen immer sie schreiben die an. Dann frage ich nach einiger Zeit immer wieder nach dann heist es ich soll nochmal erklären wie das noch war. Ok es geht um 6.000 Euro aber die Anwaltsgebür ist trotzdem ein haufen gewesen.
Ich verstehe die Welt nicht mehr, warum macht der Anwalt nichts nur immer im Kreis und die Forderung ist Ende des Jahrs verjährt..