In der letzten Zeit hat man in den Zeitungen, unter anderem www.bild.de, immer wieder lesen können, dass Politiker und Abgeordnete immer wieder "Nebeneinkünfte" oder ein zweites Gehalt haben.
Wie man lesen konnte waren hier auch einige Abgeordnete dabei, die Gelder von Banken erhalten haben.
Wenn wundert es nun das hier keine harten Gesetze "gegen Banken" erlassen werden. Ebenso brauchen wir uns auch nicht wundern warum die Banken immer so einfach davon kommen.
Normal sind solche Abgeordneten sofort wegen ihrer "Loyalität zum Volk" zu entlassen.
ZitatGepostet von Marktman immer wieder lesen können, dass Politiker und Abgeordnete immer wieder "Nebeneinkünfte" oder ein zweites Gehalt haben.
Abgeordnete sind "normale" Bürger, Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat sind grundsätzlich zulässig. Nachzulesen Abgeordnetengesetz § 44 Absatz 1, Satz 2. Dies ist m.E. sogar wichtig, um nicht völlig den Bezug zum Arbeitsleben zu verlieren. Nebentätigkeiten müssen offengelegt werden und es darf keine "Scheintätigkeit" sein, also finanzielle Vergütung ohne Gegenleistung.
ZitatGepostet von Marktman Wie man lesen konnte waren hier auch einige Abgeordnete dabei, die Gelder von Banken erhalten haben.
Gelder von Banken erhalten? In welchem Zusammenhang? Am Geldautomaten? Weil sie ein Aufsichtsrat-Mandat haben? Weil sie bei einer Bank angestellt sind?
Es sind übrigens MdB aller Parteien in entspr. Aufsichtsgremien bei Banken, von den "ganz Linken" bis zur CDU/CSU.
ZitatGepostet von Marktman Wenn wundert es nun das hier keine harten Gesetze "gegen Banken" erlassen werden.
Was für "harte Gesetze gegen Banken" erwarten Sie denn?
ZitatGepostet von Marktman Ebenso brauchen wir uns auch nicht wundern warum die Banken immer so einfach davon kommen.
Bei was kommen Banken "immer so einfach davon"? Es wird doch niemand gezwungen mit einer Bank in Geschäftskontakt zu treten.
Es gibt genug andere Banken. Und wenn eine Bank gegen geltendes Recht verstösst dann kann man dagegen vorgehen. Wenn ich aber z.B. als Kreditnehmer meinen Verpflichtungen, aus welchen Günden auch immer, nicht mehr nachkommen will oder kann ist es m.E. das gute Recht der Bank, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Ich erwarte schliesslich auch von Menschen, Firmen, etc. für die ich eine Leistung erbringe, dass diese entsprechend entlohnt wird.
Wir leben nunmal in einer Marktwirtschaft in der man für sein handeln verantwortlich ist. Das "Experiment" Sozialismus, in dem der Staat für den Bürger denkt, handelt und "sorgt" ist ja (glücklicherweise) gescheitert. Ich für meinen Teil bin doch lieber selbst für meinen "Erfolg" verantwortlich anstatt diesen anderen zu überlassen.
ZitatGepostet von Marktman Normal sind solche Abgeordneten sofort wegen ihrer "Loyalität zum Volk" zu entlassen.
Dümmlicher Opportunismus ohne Hintergrund! Abgeordnete können ohnehin nicht "entlassen" werden. Lediglich eine Aberkennung aus strafrechtlichen Gründen oder der eigene Wille des Abgeordneten können zum Amtsverlust führen.
Unbestreitbar ist, dass ein Abgeordneter als Volksvertreter vorrangig die Interessen des Volkes und nicht seine eigenen verfolgen sollte. Aber er wurde vom Volk gewählt, ergo muss das Volk mit ihm bis zur nächsten Wahl leben. Dann liegt die Entscheidung wieder beim Volk, wer es vertreten soll. Mir gehen auch einige Entscheidungen unserer jetzigen und vor allem der vorhergehenden Regierung gegen den Strich. Nun kann man entweder jammern, sich fügen oder aber selbst versuchen etwas zu ändern.
13. Juli 2005 CDU und FDP lehnen die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten ab. Sie widersprachen am Mittwoch im Landtag einem Gesetzentwurf der Grünen, der eine entsprechende Bundesregelung für Hessen vorschlägt. Danach sollen Parlamentarier Nebeneinkünfte über 1000 Euro monatlich dem Landtagspräsidenten melden, der sie in drei Kategorien einordnet. Veröffentlicht wird nicht die Summe, sondern nur die Einkommensklasse des jeweiligen Abgeordneten. Die SPD unterstützte den Vorschlag, mit dem sich nun der Ältestenrat befaßt.
Die CDU verwies auf bereits bestehende strenge Regelungen in Hessen. Abgeordnete dürften nicht anders behandelt werden als jeder Bürger. „Das Steuergeheimnis muss gewahrt bleiben“, sagte Fraktionsgeschäftsführer Frank Gotthardt. Die FDP sah in dem Grünen- Vorschlag und auch in der Regelung für Bundestagsabgeordnete einen Eingriff die Grundrechte des Parlamentariers. „Es gibt massive verfassungsrechtliche Bedenken“, sagte Gotthards FDP-Kollegin Nicola Beer. Außerdem zwinge die Regelung Freiberufler und Unternehmer, sensible Geschäftsdaten zu veröffentlichen.
Verdienst muß nicht genannt werden
Der Entwurf der Grünen will die Nebeneinkünfte in drei Gruppen (bis 3250 Euro, bis 6500 Euro und über 6500 Euro) einordnen. Der Name des Abgeordneten und die Einkommensklasse soll der Landtagspräsident im Handbuch des Landtages und auf dessen Internet-Seite veröffentlichen. Hessens Abgeordnete bekommen für ihr Amt rund 6500 Euro Grundentschädigung monatlich. Bisher müssen sie Nebentätigkeiten zwar angeben, nicht aber den Verdienst nennen.
„Wir wollen den Nebenverdienst aus der Grauzone ins Licht der Öffentlichkeit rücken“, sagte der Grünen-Abgeordnete Frank-Peter Kaufmann. Nebeneinkünfte seien nicht anrüchig, sie müßten nur transparent gemacht werden. Die SPD unterstützte den Vorschlag. „Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf“, sagte der SPD-Abgeordnete Reinhard Kahl. Da sich der Grünen-Entwurf sich an einer durch Gutachten bestätigten Bundes-Regelung orientiere, sei er verfassungsrechtlich in Ordnung.
Verschärfte Vorgaben für Bundestagsmitglieder
Der Bundestag hatte Ende Juni die Regeln für seine Abgeordneten verschärft. Damit reagierte die rot-grüne Koalition auf eine Nebenverdienst-Affäre Anfang des Jahres. Damals waren Abgeordnete der Käuflichkeit bezichtigt worden, weil sie Zuwendungen von Unternehmen ohne erkennbare Gegenleistung bezogen hatten. Text: dpa